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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1999 - L 2 (5) KN 108/98 KR   

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https://dejure.org/1999,7398
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1999 - L 2 (5) KN 108/98 KR (https://dejure.org/1999,7398)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.04.1999 - L 2 (5) KN 108/98 KR (https://dejure.org/1999,7398)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. April 1999 - L 2 (5) KN 108/98 KR (https://dejure.org/1999,7398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzumutbare Belastung, wenn die Kosten der Unterbringung in einem Heim von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werde; Anspruch auf vollständige Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente und Krankenfahrten; Teilkostenübernahme indiziert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1999 - L 2 (5) KN 108/98
    In welchen Fällen eine unzumutbare Belastung vorliegt, regelt § 61 Abs. 2 SGB V nach seinem Wortlaut, seiner Systematik, der Entstehungsgeschichte (vgl. dazu BT-Drucks. 11/2237, S. 187 zu § 69 Absätze 2 und 3 des Entwurfs) und dem daraus erkennbaren Zweck der Regelung abschließend (vgl. BSG, Urteil vom 11.10.1994, 1 RK 50/93, SozR 3-2500 § 61 SGB V Nr. 6, S. 26 ff., 28, m.w.N.).
  • BSG, 11.10.1994 - 1 RK 50/93

    Krankenversicherung - Zahnersatz - Härtefall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1999 - L 2 (5) KN 108/98
    In welchen Fällen eine unzumutbare Belastung vorliegt, regelt § 61 Abs. 2 SGB V nach seinem Wortlaut, seiner Systematik, der Entstehungsgeschichte (vgl. dazu BT-Drucks. 11/2237, S. 187 zu § 69 Absätze 2 und 3 des Entwurfs) und dem daraus erkennbaren Zweck der Regelung abschließend (vgl. BSG, Urteil vom 11.10.1994, 1 RK 50/93, SozR 3-2500 § 61 SGB V Nr. 6, S. 26 ff., 28, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 16 A 3915/03

    Anspruch auf Erteilung einer Bedarfsbestätigung für die Förderung von

    Selbst wenn der Gesetzgeber bei der Novellierung des Landespflegerechts von einer entsprechenden Verwaltungspraxis ausgehend, so auch LSG NRW, Urteil vom 22. April 1999 - L 2 (5) KN 108/98 KR - sowie VG Münster, Urteil vom 7. Januar 2003 - 5 K 1427/99 -, beide veröffentlicht unter http://lv.justiz.nrw.de/bibliothek/rechtsprechung/nrwe und bei Juris, die Vorstellung gehabt haben sollte, nach dem bisherigen Regelungsstand sei die Bewilligung von Pflegewohngeld an eine vorherige Objektförderung gebunden gewesen, vermag dies nicht nachträglich zu einer anderen Interpretation der bis dahin bestehenden Gesetzeslage zu führen, zumal dies schon während der Geltung des PfG NRW 1996 nicht durchgängig so gesehen worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 16 A 4149/05

    Abhängigkeit eines Anspruchs einer zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung

    Selbst wenn der Gesetzgeber bei der Novellierung des Landespflegerechts von einer entsprechenden Verwaltungspraxis ausgehend, so auch LSG NRW, Urteil vom 22.4.1999 - L 2 (5) KN 108/98 KR - sowie VG Münster, Urteil vom 7.1.2003 - 5 K 1427/99 -, beide veröffentlicht unter http://lv.justiz.nrw.de/biblio-thek/rechtsprechung/nrwe und bei Juris, die Vorstellung gehabt haben sollte, nach dem bisherigen Regelungsstand sei die Bewilligung von Pflegewohngeld an eine vorherige Objektförderung gebunden gewesen, vermag dies nicht nachträglich zu einer anderen Interpretation der bis dahin bestehenden Gesetzeslage zu führen, zumal dies schon während der Geltung des Landespflegesetzes 1996 nicht durchgängig so gesehen worden ist.
  • LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 33/00

    Befreiung von Zuzahlungen in der Krankenversicherung bei unzumutbaren

    Bei der Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen des § 61 Abs. 2 Nr. 3 SGB V ist es unerheblich, ob die Unterbringungskosten -- wie hier -- in Höhe von 1.034,86 DM 1998 -- ganz oder nur teilweise -- von einem Sozialhilfeträger oder einem Träger der Kriegsopferfürsorge aufgebracht werden und ein Teil vom Versicherten selbst oder seinen Angehörigen übernommen wird, denn auch ein nur teilweises Aufbringen der Kosten indiziert Hilfsbedürftigkeit (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. April 1999 -- Az.: L 2 (5) KN 108/98 KR --; Gerlach in Hauck/Haines, Gesetzliche Krankenversicherung, 1. Band, Stand: 1. Juni 2000, § 62 Rdnr 23).
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